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Dank seiner zahlreichen Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit, weisen deutsche Betriebe im europaweiten Vergleich recht niedrige Ausfallzeiten auf, die durch Arbeitsunfälle verursacht wurden. Vorschriften erzielen aber nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie von den handelnden Personen auch sorgfältig umgesetzt werden. In Bezug auf wirkungsvollen Anfahrschutz bzw. Rammschutz wartet dieser Umstand noch immer darauf, von Führungskräften einiger mittelständischer Unternehmen der Lager- und Logistikbranche entdeckt zu werden, wie unser folgender Bericht verdeutlichen wird. Was umso erstaunlicher wirkt, da sich heutige Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Regalsicherheit recht kostengünstig und zeitsparend integrieren lassen.
Die deutsche Presselandschaft berichtete in den vergangenen Jahren immer wieder über schwerwiegende Arbeitsunfälle in Lagerbetrieben, deren negative Auswirkungen durch den Einsatz angemessener Anfahrschutz-Maßnahmen wahrscheinlich verhindert, zumindest aber deutlich verringert hätten werden können. Auch sind einige Videos verfügbar, auf denen solchen Gefahren erkennbar sind. Bekannt ist beispielsweise ein Video, in dem ein Gabelstapler beim Zurücksetzen einen tragenden Pfosten umriss und die gesamte Regalkonstruktion in sich zusammenfiel. In Folge dessen entstand eine Kettenreaktion, die zur Verwüstung der gesamten Lagerhalle führten.
Erheblich glimpflicher ging 2012 ein ähnlicher gelagerter Zwischenfall in einem Düsseldorfer Baumarkt aus: Ein Gabelstaplerfahrer hatte den Abstand zum nächstgelegenen Regal falsch eingeschätzt und einen der Pfosten gerammt, welcher glücklicherweise nur eingeknickt wurde.
So stürzte das 30 Meter hohe und mit 7.000 Kilogramm beladene Konstrukt zwar nicht in sich zusammen, Lokalblätter berichten regelmäßig von solchen und ähnlich gelagerten Unfällen in der Lager- und Logistikbranche. Und der eigentlich tragische Aspekt dieser Vorfälle ist nicht etwa der entstandene Sach- und Personenschaden, noch nicht einmal die langanhaltende, negative Berichterstattung, sondern dass sie durch gezielten Rammschutz hätten vermieden werden können.
Die hier thematisierten Unfälle spiegeln natürlich nicht den Regelfall, sondern bedauernswerte Ausnahmen wider. So laufen die meisten Zwischenfälle auch ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen deutlich glimpflicher ab. Die genannten Beispiele lassen aber mehr als nur erahnen, warum der Ausschuss für Betriebssicherheit in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Version der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ausarbeitet, deren Grundlagen auf den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beruhen. Im Gesetz wurden allgemeine Arbeitgeberpflichten zur Gefahrenabwehr festgehalten, von denen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung am deutlichsten heraussticht.
Sie legt fest, dass alle vom Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel auf mögliche Gefährdungen hin zu untersuchen sind und schreibt zugleich entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Regalsicherheit vor.
Speziell für mechanische Gefährdungen wurden diese Vorschriften in den TRBS noch einmal konkretisiert. In einem Abschnitt wird dabei explizit Bezug auf die Gefahr des Versagens einer Lagereinrichtung genommen, die von einem Transportmittel angefahren wird und über keinen ausreichenden Rammschutz verfügt. So ist ein mindestens 30 Zentimeter hoher und mit 400 Nm belastbarer Anfahrschutz für die Eckbereiche ortsfester Regale zwingend vorgeschrieben.
Betriebe und Führungskräfte, die diesen Anordnungen zuwiderhandeln, müssen zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, können im Schadensfall aber haftbar gemacht werden, wenn sie den Versicherungen und den Berufsgenossenschaften nicht nachweisen können, dass sie den Anfahrschutz für die Regale in vollem Umfang montieren ließen. Somit dienen die heutigen Rammschutz-Maßnahmen nicht ausschließlich der Sicherheit der Mitarbeiter und des Warenbestandes, sondern schützen den Betrieb darüber hinaus noch vor unkalkulierbarem finanziellem Schaden. Dabei lassen sich die einzelnen Elemente der Regalsicherheit erheblich günstiger erwerben, als allgemein erwartet werden sollte.
Erhältlich sind Elemente, die dem Aufprallschutz einzelner Pfosten fest installierter Palettenregale dienen. Im Idealfall werden dafür Rammschutzecken (sowohl rechtwinklig als auch in U-Form erhältlich) verwendet, da sich diese fest im Boden bzw. der angrenzenden Wand verankern lassen, was sich an einigen Standorten und Regal-Typen allerdings nicht umsetzen lässt.
So bietet der singuläre Pfostenschutz eine wirksame Alternative: Er ist in der Regel länger (die Höhe kann bis zu einem Meter betragen) ausgeführt als die Anfahrschutzecken und wird direkt am Pfosten angeschraubt. Um die Aufprallenergie der Flurfahrzeuge nicht unmittelbar auf die Schwerlastregale zu übertragen, sind selbstverständlich dämpfende Einsätze vorgesehen, die in diesem Fall aus Hartgummipuffern bestehen.
Die Installation der im Boden zu verankernden Schutzecken gestaltet sich zwar etwas umfangreicher, dafür lässt sich mit dieser Bauform aber auch zusätzliche Stabilität erzielen. So weist das Bauelement eine schützende Pufferzone zum Regal auf, wodurch die Aufprallenergie optimal absorbiert werden kann. Der Einbau erfolgt dabei für gewöhnlich mittels vierer M16-Bolzen, die tief in der Wand oder im Boden verankert werden.
Je nachdem, welches Regal-System abgesichert werden soll, sind mitunter jedoch noch zusätzliche Querstreben zu installieren, was uns bereits in die Welt der Rammschutzwände führt.
Hierbei handelt es um eine erweiterte Variante der klassischen Eckelemente, die die Außenseiten aneinandergereihter Schwerlastregale vor der immensen Aufprallwucht voll beladener Flurfahrzeuge schützt. So bilden zwei dieser, an den Pfosten montierten, Bauteile die Basis der Schutzwand, welche von einer stabilen, quer verlaufenden, Schutzplatte verstärkt werden. Um einen zusammenhängenden und damit hochgradig stabilen Anfahrschutz zu erhalten, ist es selbstredend notwendig, die drei Bauteile fest miteinander zu verschrauben, wozu jeweils sechs M16er Bolzen oder Schrauben pro Nahtstelle einzusetzen sind.
Die zusätzliche Mühe lohnt sich jedoch nachhaltig: Die Anordnung der Schutzwand bewirkt, dass die Aufprallenergie gleichmäßig über das gesamte Bauteil verteilt wird, wodurch sie die gesetzlich vorgeschriebene Belastungsgrenze von 400 Nm deutlich überschreitet. So wird diese Bauart übereinstimmend als die wirkungsvollste Methode in der Regalsicherheit angesehen.
Einem alten Sprichwort zufolge, kommt Hochmut vor dem Fall. In einem gewissen Sinne lässt diese Weisheit durchaus auf die moderne Logistikbranche anwenden: Im Lande des Exportweltmeisters stiegen die Erträge in derart schneller Zeitfolge, dass ständige Expansion vonnöten war, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Und als der vorhandene Lagerraum knapp wurde, entschloss man sich, einfach in die Höhe zu bauen. Wie anfänglich verdeutlicht, blieben dabei jedoch nicht selten Sicherheitsüberlegungen auf der Strecke. Zwar wurden die Lücken vom Gesetzgeber inzwischen teilweise geschlossen, allerdings liegt noch immer eine gewisse Eigenverantwortung auf Seiten der Unternehmer. Schließlich ist der Anfahrschutz für Regale bis heute nicht gesetzlich bindend vorgeschrieben. Somit verzichten vor allem noch viele mittelständische Unternehmen auf deren Einbau. Das kann sich unter Umständen als schwerwiegender Fehler erweisen.
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